Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien der Sprachsc
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AGB und Richtlinien

AGB und Richtlinien

Mit der Anmeldung für einen Sprachkurs bei Route 66 Idiomas (im Folgenden “die Schule” genannt) werden alle und jede einzelne der folgenden Bedingungen akzeptiert:

  • Der Unterricht kann von verschiedenen Lehrern erteilt werden, um den Schülern verschiedene Akzente und Betonungen näherzubringen.
  • Schüler können eine Privatstunde verschieben oder absagen, wenn sie der Schulverwaltung telefonisch oder per E-Mail mindestens 24 Stunden vorher Bescheid sagen. Wenn ein Schüler abwesend ist und nicht mindestens 24 Stunden vorher Bescheid gesagt hat, gilt diese Stunde als verpasst und kann nicht erstattet werden.
  • Gruppenunterricht findet zu den von der Schule vorgegebenen Zeiten statt; diese Stunden können nicht vom Schüler verlegt werden.
  • Die Schule ist nicht verantwortlich für jegliche Verluste, Diebstähle, Schäden oder Verletzungen, die dem Schüler während seiner Zeit in der Schule zustoßen. Der Schüler wird für jegliche Schäden, die er der Schule zugefügt hat, verantwortlich gemacht.
  • Offizielle Beschwerdeformulare der Region Valencia sind auf Anfrage verfügbar.
  • Im Fall von Stornierungen, die nach Beginn des Kurses getätigt wurden, wird es keine Erstattung geben. Alle Unterrichtseinheiten, die nicht realisiert werden konnten, bleiben ohne Verfallsdatum für die Zukunft bestehen. Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Schule entscheiden, eine Ausnahme von dieser Regel zu machen.
  • Nach Erlass des Grundgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz persönlicher Daten informieren wir Sie, dass die erhobenen Daten in der Verantwortung von ROUTE 66 IDIOMAS SLU in einem Ordner gespeichert werden, mit dem Ziel, die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus unserer Beziehung zu Ihnen ergeben.
  • Ebenso informieren wir Sie, dass Sie ihr Recht auf Zugriff, Löschung, Berichtigung und Einspruch schriftlich unter dieser Adresse ausüben können: C/ MORATIN, Nº15-4ª 46002, VALENCIA. Solange Sie uns nichts Gegenteiliges übermitteln, gehen wir davon aus, dass ihre Daten sich nicht verändert haben, dass Sie sich der Übermittlung jeglicher Änderung verpflichten und dass wir die Zustimmung haben, die Daten zu nutzen, um unsere Vertragsbindung weiterzuführen. Des Weiteren erbitten wir ihre Zustimmung, die Daten an Dritte weiterzuleiten, wenn diese Weiterleitung für die Ausführung des bestehenden Vertrages nötig sein sollte, oder eine Verbesserung der Verbindung zwischen den beiden Vertragspartnern bedeuten könnte, sowie um Ihnen an die von Ihnen angegebene Postadresse Informationen zu Werbezwecken zukommen zu lassen, sofern wir diese für Sie von Interesse sehen.
  • Die Schule Route 66 Idiomas wird ihr Bestes tun, um sicherzustellen, dass die Informationen in all unseren Bestimmungen und Bedingungen richtig, vollständig und aktuell sind. Jedoch können wir nicht ausschließen, dass die Informationen Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Sollten Sie dies feststellen, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid.
  • Mit der Anmeldung lesen und akzeptieren Sie diese Konditionen, indem Sie im unteren Teil des Formulars auf „Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Route 66 Idiomas gelesen und akzeptiert“ klicken. Zusätzlich unterschreiben Sie am Tag der ersten Unterrichtsstunde eine Kopie der allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform.
Spanischkurs - Regeln und Bedingungen
  • Um einen Kurs zu buchen, benötigen wir eine Vorauszahlung von 200€ von jedem Schüler. Der Restbetrag kann am ersten Tag des Kurses bezahlt werden.
  • Nachdem der Erhalt der Anzahlung bestätigt ist, schickt die Schule dem Schüler eine Anmeldebestätigung.
  • Kurspreise beinhalten keine Unterkunft, Versicherung oder Flughafen-Transfer, sofern nicht anders angegeben.
  • Klassengröße: mindestens 3 Schüler, maximal 10.
  • Wenn die Mindestanzahl der Schüler, die eine Klasse bilden (3 Schüler), nicht erreicht wird, kann für den gleichen Preis eine dieser beiden Optionen in Anspruch genommen werden (solange, bis sich mindestens 3 Schüler für den gleichen Kurs angemeldet haben):
    • Im Falle einer Gruppe von zwei Schülern würden ihnen 12.5 Unterrichtsstunden pro Woche angeboten werden anstelle von 20 Unterrichtsstunden pro Woche.
    • Falls sich nur ein Schüler anmeldet, werden ihm Einzelstunden (5 Privatstunden pro Woche anstelle von 20 Gruppenstunden pro Woche) angeboten.
  • Eine Unterrichtsstunde sind 55 Minuten.
  • Wenn ein Schüler seine Kursbuchung früher als 15 Kalendertage, bevor der Kurs startet, storniert, erstattet die Schule ihm 50% seiner Anzahlung (100€) und alle weiteren Kursgebühren, die er bezahlt hat. Sagt der Schüler jedoch innerhalb der 15 Tage vor Kursbeginn ab, wird die Anzahlung von 200€ nicht zurückerstattet (weitere Kursgebühren werden zurückerstattet). Ihm wird jedoch jeder vollständige Betrag erstattet, den er hätte bezahlen können. Nach Kursbeginn gibt es keine Rückerstattung im Falle einer Stornierung. Alle Unterrichtseinheiten, die nicht realisiert werden konnten, bleiben ohne Verfallsdatum für die Zukunft bestehen. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen kann die Schule jedoch beschließen, eine Ausnahme dieser Regel zu machen.
  • Alle Zahlungen sollten den Namen des Schülers im Verwendungszweck haben. Überweisungsgebühren von der überweisenden Bank werden vom Schüler bezahlt.
  • Unterkunft- und Sprachkursgebühren können zusammen in einer Überweisung bezahlt werden. Wenn der Schüler so bezahlen möchte, muss er im Verwendungszweck der Überweisung klarmachen, dass er sowohl Unterkunft als auch Sprachkurs bezahlt.
  • Im Falle eines Gruppenkurses kann einem Studenten/einer Studentin im Krankheitsfall nicht garantiert werden, dass er/sie den dadurch versäumten Unterricht nachholen kann. Sollte sich die Situation verlängern und der Unterricht länger als eine Woche nicht besucht werden können, wird beurteilt werden, ob es genügend Gründe gibt, den Kurs zu unterbrechen, um nicht noch mehr Unterricht zu versäumen, vorausgesetzt die Vorlage aller benötigten medizinischen Bescheinigungen.
  • Jene Studenten/Studentinnen, die einen Kurs von 32 Wochen oder mehr gebucht haben, haben ein Jahr Zeit, um ihren Kurs zu Ende zu führen. Auf Wunsch verfügt der Student/die Studentin deshalb über die Möglichkeit, freie Wochen oder Ferien einzuplanen. Diese freien Wochen können bei Route 66 Idiomas mittels einer Email und mindestens 7 Tage vor deren Beginn beantragt werden.
Bedingungen zur Unterkunft
  • Eine Woche besteht aus 6 Nächten.
  • Es wird eine Vorauszahlung von 200€ pro Person für die Unterkunft benötigt.
  • Um die Unterkunftsbuchung zu stornieren, muss der Schule mindestens 2 Wochen vor dem offiziellen Einzugsdatum Bescheid gesagt werden. Wenn weniger als 2 Wochen vorher Bescheid gesagt wird, verliert der Schüler seine Vorauszahlung.
  • Wenn der Schüler nach seiner Ankunft entscheidet, seine Unterkunftsbuchung zu stornieren, können wir das bezahlte Geld nicht zurückerstatten; im Falle von außergewöhnlichen Umständen kann die Schule jedoch beschließen, eine Ausnahme zu machen.
  • Die Schüler können ihren Unterkunftsaufenthalt beginnen und beenden, wann sie wollen. Zum Zeitpunkt einer Verlängerung werden zusätzliche Tage in Rechnung gestellt (vor oder nach der Ankunft des Schülers in Spanien). Die Möglichkeit einer Verlängerung hängt davon ab, ob die Unterkunft weiter verfügbar ist.
  • Alle Zahlungen sollten den Namen des Schülers im Verwendungszweck haben. Überweisungsgebühren von der überweisenden Bank werden vom Schüler bezahlt.
  • Unterkunft- und Sprachkursgebühren können zusammen in einer Überweisung bezahlt werden. Wenn der Schüler so bezahlen möchte, muss er im Verwendungszweck der Überweisung klarmachen, dass er sowohl Unterkunft als auch Sprachkurs bezahlt.
Studenten, die ein Studienvisum oder dessen Verlängerung beantragen
  • In den meisten Ländern fordern die für die Visaerteilung zuständigen Behörden vorab einen Nachweis über die vollständige Bezahlung des Spanischkurses. Sobald die Zahlung des/der Schülers/Schülerin bei der Sprachschule eingegangen ist, schickt diese ihm/ihr eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass er/sie für den Kurs angemeldet ist und den vollen Betrag gezahlt hat, unter Angabe der Kursdauer und aller erforderlichen Daten, die für die Anfrage nötig sind.
  • Für den Fall, dass die spanische Verwaltung, die Botschaft oder das Konsulat von Spanien den Antrag ablehnen und das Visum nicht erteilen, wird die Akademie das für den Kurs gezahlte Geld zurückerstatten, jedoch abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 150€ (Einhundertfünfzig Euro) für administrative Schritte, die durch die Schule bereits vorgenommen wurden.
  • Zur Vermeidung von Betrug im Falle einer Ablehnung des Studienvisums oder seiner Verlängerung erfolgt die Rückerstattung der Kosten für den Spanischkurs erst nach Erhalt einer Kopie des Ablehnungsbescheids durch die Schule (vorausgesetzt, es besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Ablehnung), ausgestellt von der spanischen Verwaltung, der Botschaft oder dem Konsulat von Spanien.
  • Die Rückerstattung erfolgt auf dasselbe Konto, von dem die Zahlung an die Schule getätigt wurde; für den Fall, dass eine Rückerstattung auf ein anderes Konto beantragt wird, muss ein zuverlässiger Nachweis erbracht werden, dass die Person, die den Kurs gebucht hat, Inhaber dieses Kontos ist.
  • Bei Stornierungen nach Beginn des Kurses erfolgt keine Rückerstattung. Alle Unterrichtseinheiten, die nicht realisiert werden konnten, bleiben ohne Verfallsdatum für die Zukunft bestehen. In Ausnahmefällen und bei Vorliegen mildernder Umstände kann die Schule jedoch über alternative Regelungen entscheiden.
Spanisch Studienreisen: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen

  • Sobald das Programm einer Sprachreise zusammen mit der betreffenden Schule, dem Institut, Studienzentrum oder der Universität erstellt und ein Endpreis akzeptiert wurde, müssen 30% des vereinbarten Gesamtpreises* innerhalb von 14 Tagen nach der Bestätigung gezahlt werden (*Gesamtpreis = individueller Preis x Anzahl der Teilnehmer).
  • Die restlichen 70% müssen spätestens 5 Wochen vor Beginn der Studienreise bezahlt werden.
  • Sobald die Zahlungen eingegangen sind, schickt die Sprachschule eine Eingangsbestätigung.
  • Nicht im Preis enthalten sind Versicherungen, wie z.B. eine Reiserücktrittsversicherung, eine Krankenversicherung und eine Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer. Der Abschluss dieser Versicherungen liegt in der Verantwortung der Schule, des Instituts, des Studienzentrums oder der Universität, die die Reise organisiert, sowie der Teilnehmer.

Stornierungen

A. Stornierungen durch einzelne Teilnehmer, durch Gruppenmitglieder oder durch die gesamte Gruppe:

1-  Stornierungen einzelner Teilnehmer:

  • Stornierung bis 5 Wochen vor dem ersten Reisetag: Die Anzahlung von 30% wird nicht zurückerstattet.
  • Stornierung weniger als 5 Wochen vor dem ersten Tag der Reise: 35% des vereinbarten (und gezahlten) individuellen Preises werden erstattet.
  • Stornierung ab dem ersten Tag der Reise: Der vom Teilnehmer gezahlte Preis wird nicht zurückerstattet.
  • Die Rückerstattung erfolgt in der ersten Woche der Reise.

2- Eine Stornierung von mehr als 25% der ursprünglichen Teilnehmerzahl ist nicht erstattungsfähig.

3. Die Stornierung durch die gesamte Gruppe der Reise:

  • Stornierung bis zu 5 Wochen vor dem ersten Reisetag: Die 30% Anzahlung werden nicht erstattet.
  • Stornierung weniger als 5 Wochen vor dem ersten Reisetag: Die 30% Anzahlung werden nicht erstattet. Es wird nach alternativen Terminen für die Reise gesucht (innerhalb von maximal 12 Monaten nach dem ursprünglichen Startdatum der vertraglich vereinbarten Reise), und der Rest der erhaltenen Gesamtzahlung (70%) wird als Anzahlung für diese neue Alternativreise einbehalten.

Die verbleibenden 30% des ursprünglichen Gesamtpreises müssen mindestens 5 Wochen vor Beginn der Alternativreise erneut bezahlt werden.

Das Programm, der Preis und die Bedingungen entsprechen in diesem Fall den ursprünglich vereinbarten.

  • Sollte die Schule, das Institut, das Studienzentrum oder die Universität keine Reise zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Terminen unternehmen wollen, erstattet die Sprachschule 35% des Gesamtpreises der vertraglich vereinbarten Studienreise.

B- Stornierungen durch die Sprachschule:

Für den Fall, dass die Studienreise zu irgendeinem Zeitpunkt durch die Sprachschule abgesagt werden muss, wird die Möglichkeit der Verschiebung der Reise oder, falls notwendig, die Rückerstattung von 100% der erhaltenen Zahlung wie folgt angeboten:

  • Zunächst wird ein alternativer Termin für die Reise gesucht.
  • Sollte es nicht möglich sein, innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Stornierung alternative Termine für eine Reise innerhalb der folgenden 12 Monate zu finden, erstattet die Akademie 100% der erhaltenen Zahlung.

Für den individuellen Fall besteht die Möglichkeit, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anzupassen.

Stornierungen durch die akademie aufgrund höherer gewalt
  • Wenn aus Gründen höherer Gewalt, die nicht der Akademie zuzuschreiben sind, die vertraglich vereinbarte Leistung ausgesetzt werden muss, wird die Akademie zusammen mit den Vertragsparteien eine einvernehmliche Lösung suchen, damit die Leistung so bald wie möglich erbracht werden kann.
  • Als Situation höherer Gewalt wird jede unvorhersehbare und außergewöhnliche Situation oder jedes Ereignis angesehen, das in Spanien eintritt und sich der Kontrolle der Akademie entzieht und diese daran hindert, eine der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtung zu erfüllen. Die vorliegende Situation darf nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit der Akademie zurückzuführen und muss trotz Anwendung von Sorgfalt unvermeidbar sein. Beispiele für solche Ereignisse sind Naturkatastrophen, Pandemien oder Grenzschließungen.
  • Im Falle höherer Gewalt befolgt die Akademie die Anweisungen der spanischen Behörden.
  • Wird zwischen der Akademie und dem Schüler oder Auftragnehmer keine Lösung gefunden, so verfügt die Akademie über einen Zeitraum von 12 Monaten, um die an das Kollegium gezahlten Beträge abzüglich der erhaltenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Zwölfmonatsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die spanischen Behörden das Ende des vorliegenden Falls höherer Gewalt erklären (z.B.: bei Grenzschließungen ab dem Zeitpunkt der Wiederöffnung der Grenzen; im Falle eines offiziell verhängten Alarmzustands ab dem Zeitpunkt seiner Aufhebung).